Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Höhen und Tiefen kennt jeder Mensch in seinem Leben.
Eine Psychotherapie kann helfen, wenn das Gefühl entsteht, mit einer Sache nicht mehr zurechtzukommen, wenn bereits viel ausprobiert wurde, nichts wirklich geholfen hat und das Leid immer größer wird.

Niemand muss alleine damit fertig werden!

Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr sowie deren Familien und Bezugspersonen dabei, diesen schwierigen Lebensabschnitt zu meistern.

Ich behandle nach verhaltenstherapeutischen Methoden. Die Therapie setzt an den aktuellen Belastungen und Problemen der Kinder, Jugendlichen und deren Bezugspersonen an. Besonders wichtig ist mir dabei der Aufbau einer vertrauens- und respektvollen therapeutischen Beziehung zueinander. Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Therapieziele.
Im weiteren therapeutischen Prozess geht es dann um das aktive Erproben von neuen Verhaltens-, Denk- und Erlebensweisen.

Die Privatpraxis befindet sich in Gemeinschaftsräumen der Lerntherapie Elli und der Psychotherapiepraxis Jana Heuser, in der Rheinstraße 10c in 14513 Teltow.

Psychotherapie

Die Verhaltenstherapie versteht sich als wissenschaftliches Therapieverfahren, welches einen symptomorientierten Ansatz verfolgt. Dabei wird Verhalten als extern beobachtbares Reaktionsmuster auf Umgebungsreize verstanden, das zudem innere Erlebenszustände ausdrückt. Mit „Verhalten“ sind demnach sowohl beobachtbare Verhaltensweisen als auch kognitive, emotionale, motivationale und physiologische Vorgänge gemeint, die im Laufe der Entwicklung erlernt und in Interaktion mit der Umgebung verfestigt werden. Psychische Beschwerden werden entsprechend als Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen (Erfahrungen) verstanden. Schwerpunkte der Therapie sind entsprechend 

  • die Analyse der Bedingungen zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik,
  • eine Anleitung zur aktiven Veränderung des Handelns, Denkens und Fühlens und
  • die Herausarbeitung vorhandener Stärken und Fähigkeiten.

Die Verhaltenstherapie arbeitet dementsprechend:

  • problemorientiert
  • zielorientiert
  • handlungsorientiert
  • bedingungsorientiert
  • als Hilfe zur Selbsthilfe

Therapeutische Hilfe erhalten Sie bzw. Ihr Kind für folgende Problembereiche:

  • Angst- und Panikstörungen sowie spezifische Phobien
  • Depressionen
  • Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen (ADS und ADHS)
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Belastungs- und Anpassungsstörungen
  • Tic-Störungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • selbstverletzendes Verhalten
  • Trauer
  • Trennungsängste
  • Schlafstörungen
  • Einnässen und Einkoten
  • Selbstwertprobleme
  • Konflikte mit Gleichaltrigen und Mobbingerfahrungen
  • emotionale Belastungen bei Scheidung / Trennung der Eltern

Informationen für Eltern:

Infobroschüre der BPtK (Bundespsychotherapeutenkammer)

Informationen für Kinder und Jugendliche:

Infoflyer der DGVT (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V.)

Ablauf

Erstgespräch

Zunächst wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses Erstgespräch dient dazu, sich über das Anliegen der Patientin oder des Patienten bzw. der Bezugspersonen zu unterhalten und sich einen gegenseitigen ersten Eindruck zu verschaffen. Zudem können Formalitäten geklärt werden. Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren und junge Erwachsene können auf Wunsch auch gerne alleine das Erstgespräch wahrnehmen.

Kennenlernphase (Probatorik)

Wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll, folgen nach dem Erstgespräch vier bis fünf weitere Termine, um sich noch besser kennen zu lernen und mehr über das Anliegen zu erfahren. Am Ende der Probatorik werden die Befunde und die passenden Weiterbehandlungsmöglichkeiten ausführlich besprochen.

Therapie

Wenn wir am Ende der Probatorik gemeinsam entschieden haben, eine Psychotherapie zu beginnen, finden wöchentlich ein bis zwei Termine (à 50 Minuten) statt. Bei Kindern werden zumeist ein- bis zweimal monatlich Gespräche mit Eltern bzw. den Bezugspersonen geführt. Bei Jugendlichen wird gemeinsam entschieden, ob Termine mit den Bezugspersonen stattfinden sollen.

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung. Diese Verschwiegenheit gilt auch gegenüber den sorgeberechtigten Eltern, es sei denn, das Kind/der Jugendliche gibt dazu seine ausdrückliche Genehmigung. Das bedeutet: Eltern erfahren vom Psychotherapeuten keine konkreten Inhalte aus der Therapie des Kindes und Kinder nichts aus den Gesprächen mit den Eltern. Ausnahmen erfolgen nur mit (schriftlicher) Genehmigung des jeweils Betroffenen. Im Regelfall sind Minderjährige ab 14 Jahren einwilligungsfähig, d.h. ab diesem Alter ist das Patientengeheimnis zu beachten. Auskunftspflicht gegenüber Dritten besteht nur dann, wenn der Patient sich oder andere gefährdet.

Kosten

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen üblicherweise übernommen. Je nach Versicherung oder individuellen Tarifen kann jedoch die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen variieren. Es empfiehlt sich daher, bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen.

Beihilfe

Die Kostenübernahme durch Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung ist als Eigenleistung möglich. Ein großer Vorteil für Selbstzahler besteht darin, dass während der gesamten Behandlung Ihres Kindes die volle Anonymität gegenüber der Krankenkasse gewahrt bleibt. Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Abrechnung

Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten betragen derzeit zwischen 124,68€ bis 167,58€. (Informationen Download)

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Falls Sie jedoch keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden, der Sie mit zumutbarer Wartezeit behandeln kann, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Hierzu berate ich Sie gern.

Ausfallhonorar

Meine Privatpraxis ist eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage durch die Patienten (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung den Psychotherapeuten bei Nichterscheinen der Patienten ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten. Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 50% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten / Klienten zu zahlen. Diese Kosten werden von Krankenkassen/-versicherungen nicht übernommen.

Über mich

Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten meines beruflichen Werdegangs:

1999 – 2004 Studium der Erziehungswissenschaften (Sozialpädagogik, Psychologie, Soziologie) an der Freien Universität Berlin (Abschluss: Diplom)         

2009 – 2023 Inhaberin und Leitung LOS Teltow, Lehrinstitut für Orthographie und Sprachkompetenz

2013 – 2020    Postgraduale Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT) an der Akademie für  Psychotherapie und Interventionsforschung Potsdam (API)

seit 2020 Entlastungsassistenz Praxis Jana Heuser

2020 Ausbildung Integrative Lerntherapie (IFLW)

2020 Fortbildung Traumatherapie (Universitätsklinikum Ulm)

2021 Fortbildung DBT (AWP)

seit 2021 Privatpraxis Martina Welte